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   BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 25/99 R, 4 RA 28/94   

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https://dejure.org/1999,2128
BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 25/99 R, 4 RA 28/94 (https://dejure.org/1999,2128)
BSG, Entscheidung vom 03.08.1999 - B 4 RA 25/99 R, 4 RA 28/94 (https://dejure.org/1999,2128)
BSG, Entscheidung vom 03. August 1999 - B 4 RA 25/99 R, 4 RA 28/94 (https://dejure.org/1999,2128)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 311 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 25/99 R
    Das BVerfG hat durch Urteil vom 28. April 1999 entschieden, daß § 10 Abs. 1 Satz 2 AAÜG mit Art. 14 GG unvereinbar und nichtig ist (1 BvL 32/95).

    In demselben Urteil hat es die Verfassungsbeschwerde des Klägers gegen das og Teilurteil des erkennenden Senats zurückgewiesen (1 BvR 2105/95).

  • BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 24/98 R

    Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages bei zusatz- und sonderversorgten

    Auszug aus BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 25/99 R
    Denn der Rentenversicherungsträger hat dann, wenn die Voraussetzungen der Dynamisierung vorliegen (dazu und zur bei § 307b Abs. 1 SGB VI stets erforderlichen Vergleichsberechnung entsprechend § 307a SGB VI im einzelnen Senatsurteil vom 3. August 1999 - B 4 RA 24/98 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen), keinen Ermessensspielraum, sondern er muß den zahlbetragsgeschützten Wert als dynamisierbaren Monatsbetrag der Rente für Bezugszeiten nach dem 1. Januar 1992 so lange festsetzen, bis der dynamisierte Wert der SGB VI-Rente ihn übersteigt.
  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 25/99 R
    Aus Anlaß der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 27. Januar 1993 = BSGE 72, 50) wurde im Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetz (RÜ-ErgG) vom 24. Juni 1993 (BGBl I 1038) rückwirkend zum 1. August 1991 ein Begrenzungsbetrag von 2.700,- DM für den Gesamtanspruch eingeführt (§ 10 Abs. 1 Satz 2 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes ).
  • BSG, 30.08.2000 - B 5/4 RA 87/97 R

    Begrenzung der Arbeitsverdienste während der Zeit der Zugehörigkeit zur AVI und

    Die Vorschrift des § 171 Abs. 2 SGG ist eindeutig und läßt keine derartigen Ausnahmen zu (vgl BSG Urteil vom 3. August 1999 - B 4 RA 25/99 R - SozR 3-8570 § 10 Nr. 4).
  • BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 22/02 R

    Zusatzversorgung für freiberuflich tätige Mitglieder des Schriftstellerverbandes

    Der streitgegenständliche Aufhebungsanspruch gegen den Rentenversicherungsträger kann dem Kläger frühestens zustehen, wenn der für versorgungsrechtliche Vorfragen allein zuständige Versorgungsträger bindend entschieden hat, ob dem Kläger im Zeitpunkt der Überführung des Versorgungsrechts in das Rentenversicherungsrecht des Beitrittsgebiets zum 31. Dezember 1991 ein Recht oder eine Anwartschaft auf Versorgung (iS von § 1 AAÜG) nach dem bis dahin maßgeblichen und zu Bundesrecht gewordenen Zusatzversorgungsrecht des Beitrittsgebiets zustand, und wenn er außerdem in einem so genannten Entgeltbescheid (§ 8 AAÜG) die gemäß § 5 AAÜG gleichgestellten Pflichtbeitragszeiten, die darin erzielten Entgelte und gegebenenfalls die tatsächlichen Voraussetzungen einer besonderen Beitragsbemessungsgrenze (§§ 6, 7 AAÜG) unanfechtbar festgestellt hat (Urteil des Senats vom 25. Januar 2001, SozR 3-8570 § 14 Nr. 1; Urteil vom 3. August 1999, SozR 3-8570 § 10 Nr. 4).
  • BSG, 23.09.2003 - B 4 RA 12/03 R

    Wert der monatlichen Regelaltersrente - Hochschullehrer - Beitrittsgebiet -

    Zwar gilt nach § 171 Abs. 2 SGG ein Verwaltungsakt, der während des Revisionsverfahrens den angefochtenen Verwaltungsakt abändert oder ersetzt, grundsätzlich als mit der Klage beim SG angefochten, dh das SG muss auf Grund dieser (gesetzlich fingierten) Klage entscheiden, ob die neuen Verwaltungsakte den Kläger in seinen Rechten verletzen, hier insbesondere, ob dem Kläger gegen die Beklagte höhere Rentenbeträge zustehen, als in dem Bescheid zuerkannt (vgl BSG SozR 3-8570 § 10 Nr. 4 S 71).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - L 16 R 971/06

    Zulässigkeit einer Klage auf höhere Rentenwertfestsetzung bei noch anhängiger

    Denn der von dem Kläger geltend gemachte Aufhebungs- bzw. Änderungsanspruch gegen die Beklagte kann ihm frühestens dann zustehen, wenn der für versorgungsrechtliche Vorfragen allein zuständige Sonderversorgungsträger bindend entschieden hat, ob dem Kläger im Zeitpunkt der Überführung des Versorgungsrechts in das Rentenversicherungsrecht des Beitrittsgebiets zum 31. Dezember 1991 ein Recht oder eine Anwartschaft auf Versorgung nach dem bis dahin maßgeblichen und zu Bundesrecht gewordenen Sonderversorgungsrecht des Beitrittsgebiets zustand, und wenn er außerdem in einem so genannten Entgeltbescheid gemäß § 8 AAÜG die nach § 5 AAÜG gleichgestellten Pflichtbeitragszeiten, die darin erzielten Entgelte und gegebenenfalls die tatsächlichen Voraussetzungen einer besonderen Beitragsbemessungsgrenze unanfechtbar festgestellt hat (vgl. BSG SozR 3-8570 § 14 Nr. 1; BSG SozR 3-8570 § 10 Nr. 4; BSG, Urteil vom 29. Oktober 2002 - B 4 RA 22/02 R - veröffentlicht in juris).
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